tere Familiennamen aus einem Protokoll desselben Jahres hinzu, und zwar: Josef Katz, Angelus Dasch, Berr Perutz (sie!), Abraham Horwitz, Isak Horwit2, Adam Willner, und aus dem Jahr 1803 werden uns noch genannt Wolf Horwitz, Juda Fröhlich, Elias Oppenheimer und Samuel Bacher. Als Oberamtmann unterzeichnet Emanuel Reich. In allen diesen Jahren finden wir Aufnahmsprotokolle, mit welchen die Familienväter ihren Eintritt in die Gemeinde und die Nutznießung der Gemeindeeinrichtungen mit einem gewissen Betrage (Hakdamageld) erkaufen. Diese Aufnahmsbriefe haben fast ausnahmslos folgenden Wortlaut. „Heut unter gesetzten Datum sind Endesgefertigten bei öffentlicher Versammlung auf dem jüdischen Gemeindehause mit laut hochobrigkeitlichem Dekret ddto Schloss Teplitz den 24. Juni 1810 hier aufgenommenen Schutzjuden (Michel Wan-toch) in Ansehung dem Mitgenuss der hiesigen Juden-gemeinde besitzenden Realitäten dahin gutwillig übereinkommen, dass er eine gänzliche Summe 120 fl. W. W. jüdisch Rendten zu erlegen hat, worauf derselbe bereits 20 fl. W. W. erlegt und übrige 100 fl. W. W. binnen einem Jahr nach dato in vier gleiche vierteljährige Termine an den jüdischen Gemeindekassier sich hiermit feyerlichst verbindet." Teplitz, den 18. April 813. Der Krieg wirft seine Schatten auch in die Gemeindestube, denn als am 26. April 1809 Gemeindehaus und Bäder verpachtet werden sollen, heißt es unter den Bedingungen, daß ,.im Falle ein Krieg in den k. k. Erbländern entstehen sollte, jeder Pächter verbunden sei, gegenwärtige Pacht ohne, mün-deste Einrede und Einwendung festzuhalten und die Rückstände von Repartitionszettel (Steuerzettel) wegen die gewöhnlichen Ausgaben sowohl als auch für die Einquartierungsbeiträge seien auf Anordnung des Wirtschaftsamtes mit der schärfsten amtlichen Exekution einzutreiben" (25. Dezember 1809). Rafael Freidenberger und der Gemeindekassier David Kulb werden auf Anordnung der Herrschaft als „Contri-tor" . angestellt. Der bisherige Pächter des Fleischkreuzers, eben dieser Rafael Freudenberg, legt unter dem Drucke des Patentes, daß das Pauschalquantum der Verzehrungssteuer in Einlösungsscheinen oder der 5 fache Betrag in Bankozetteln zu zahlen sei, diese Pacht nieder. Die Teuerung schreitet fort und. muß damals sehr arg gewesen sein, denn ein Zirkular des k. k. Kreisamtes empfiehlt 5. Dezember 1812 „die Lehrer durch die Zeit der fürchterlichen Teuerung entweder in Geld oder Naturalien zu unterstützen" und „Rabbiner und Lehrer", so berichtet eine Eingabe, „finden sich beschwört, dass sie mit dem hier bestimmten Gehalt bei der drückenden Teuerung nicht leben können, welches sie als Menschlichkeit mit einsehend und für billig und recht halten, deren jährliches Gehalt zu verstärken und dass in Betreff d. Gehaltes des Herrn Rabbiners und des Lehrers eine andere \ersammlung bestimmt werden soll, um ihren aus-gemässen Gehalt festzusetzen". So .werden uns als Aufnahmskanclidaten genannt.*.' Israel Vietd, Marcus Stranzki, Marcus Braszloff, Moses Bauer (aus dem Jahre 1804) u. v. a. Wir wollen noch erwähnen, daß um das Jahr 1810 ein einziger Fleischhauer, Seeligmann Teichner, mittels Pachtvertrag die Gemeinde mit rituellem Fleisch versorgte und daß die beiden Schächter Michael Levi und Aron Wittenstein mit Handschlag beim Rabbiner verpflichtet wurden, ohne Erlaubnisschein des Fleischpächter „nicht das Messer zu ziehen", um nicht das Patent der Verzehrungssteuer v. J. 1808 zu verletzen. Die Bestimmungen, welche die Gemeinde i. j. üvy am herrschaftliche Anordnung zur Deckung der Gemeindeauslagen getroffen hatte, waren ja noch in Geltung. Danach sollte „jeder hierortige Jude verbunden seyn, jedes Pfund bankmässiges Koscherfleisch um einen Kreutzer theuerer, als die jedesmal höhern Orts bemessen werdende Fleischtax vorschreibt, unweigerlich zu bezahlen, wofür aber die hieszigen jüdischen Fleischhauer, als auch jeder einzelne Jude, welcher in der Christlich Bank schlachten lässt, gehalten seyh solle, der hieszigen Judenschaft mit bank-massigem Koscherfleisch zu versehen". Für das Schlachten eines Rindes wurde ein Gulden 30 Kreuzer, eines Kleinviehes 7X> Kreuzer, für jedes Saugzickel oder Sauglamm 1X> Kreuzer, ob koscher oder trefe an den Pächter abgeführt und fremdes Fleisch durfte nur im Notfalle gegen Entrichtung eines Kreuzers an den Pächter abgeführt werden. Wir haben bereits erfahren, daß die Bäder eine der Einnahmsquellen der Gemeinde bildeten. Es gab alte und neue Bäder. Es sind genaue Bestimmungen über die Benützung der Bäder getroffen. Das neue Bad mußte auch bei „Kuhrzeiten" von 7 bis 8 für hiesige Männer für einen Kreuzer per Stunde zugänglich sein. „Sollte aber ein hiesiger die Kuhr gebrauchen wollen, so ist derjenige schuldig 12 Kreuzer per Stunde zu zahlen." „Was aber die alten Bäder betrifft, müssen selbe für hiesige überhaupt und für arme fremde Baade-gäste und Durchreisende unentgeltlich frey bleiben, unter fremde Arme verstehen sich solche, welche von der Gemeinde mit freiwilliger Kost gegen sogenannten Poletěn versehen werden." Es sei bemerkt, daß beispielsweise die oben genannten Emanuel Steinhauer und Beer Perutz, für 800 Kronen die Pacht des Badehauses bei der Lizitation erhalten. (1809.) Das Frauenbad war natürlich von den Männerbädern getrennt. In den neuen Bädiern zahlen hiesige Frauenzimmer 9 Kreuzer, Kinder 3 Kreuzer. Auch die Pacht für die Badehäuser wurde im Laufe der Jahre erhöht. Das oben genannte Aschenhaus fand als Pacht-objekt durch Jahrzehnte eifrige Bewerber. Die ganze Judenstadt trug die Asche dorthin, eine Bestimmung, die der Feuersgefahr steuern sollte. Im Jahre 1811 sollte auf dem Friedhofe ein „Zaddikhäusel" gebaut werden. Moses Eilenberg spendete dazu 25 Gulden. Der Bau war aber aus uns unbekannten Gründen unterblieben. Die Gemeinde empfand das Bedürfnis den Gottesdienst schöner zu gestalten und so wird dem Schulsinger Lazar Singer, dem inzwischen gekündigt worden war, der aber nach wie vor seines Amtes waltete, im Jahre 1811 Joachim Fink als Bassist beigestellt. Dieser Joachim Fink scheint ein unsicherer Kantonist gewesen zu sein, denn die Anstellungsbedingungen sind äußerst scharf und für den Fall einer Pflichtverletzung oder eines heimlichen Entlaufens sei ihm eine Strafe von 500 Gulden auferlegt. Auch dem Schulsinger wird, nachdem ihm die Wohnung im Gemeindehause 1815 zugewiesen worden war, energisch ans Herz gelegt, „dass er oder seine Frau Anna den Herrn Kreisrabbiner, der ebenfalls sein Heim dort hatte, nicht im mindesten beleidige oder sonst schicka-niere, im Gegenteil in der Besten Eintracht mit ihm harmoniere, dass das Wasser von oben nicht heruntergeschüttet werde, sondern zum Abzucht hingetragen werden müsste". Bemerkenswert sind die vorzüglichen Anstellungsbedingungen, die dem im Jahre 1815 neu aufgenom- Teplilz 9 654 Rb. Dr. Zacharias FranU KRb. David Pick Rb, Prof. Dr. Adolf Kurrein Rb. Dr. Adolf Rosenzweig lln I) /;,..,/;■ /, Hiiks Benjamin Seew Lippmann Sohn Abrahams Eduard Rindskopf Dr. Oskar Willner Ernst Steinwald Rat Ernst Bechert Adolf Karpeles Dr. Ernst Cantor Berthold Perutz Balduin Helle Geh. S.-R. Dr. Tgnaz Hirsch Karl Freund 655 Teplitz 10